Ehrenkodex
Sozialer Anspruch der IHBB
- Die in der IHBB zusammengeschlossenen Mitglieder übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und verpflichten sich zu einem sozialen Engagement in ihrem unternehmerischen Handeln. Gleichzeitig setzen sie sich für fairen Wettbewerb ein und stehen für die hohe Qualität ihrer Leistungen.
- Sie setzt sich zum Ziel, die Arbeitslosigkeit in den Regionen zu bekämpfen und Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Deshalb setzt sich die IHBB besonders für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 45 Jahre sowie für Jugendliche ein. Die Betriebe der IHBB erklären sich dazu bereit, entsprechend den jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen beständig Ausbildungsplätze zu schaffen und Arbeitnehmer über 45 Jahre einzustellen.
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Bei vergleichbarer Qualifikation von Bewerbern sollte
- a) der ältere Bewerber
- b) der arbeitslose, besonders der langzeitarbeitslose Bewerber
- c) der behinderte Bewerber
- d) der weibliche Bewerber
berücksichtigt werden - Die in der IHBB zusammengeschlossenen Handwerksbetriebe verpflichten sich, in ihren Betrieben keine illegalen Beschäftigungsverhältnisse zu dulden.
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Lohn und Gehaltszahlungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der z.Zt. gültigen Tarifverträge und/oder des Entsendegesetzes
(Mindestlohn)
Kooperation
- Die IHBB ist ein Zusammenschluss eigenständiger Handwerksbetrieben aus Berlin und Brandenburg.
- Der Zusammenschluss beruht auf Freiwilligkeit. Rechtsansprüche oder gegenseitige Regressforderungen in Bezug auf die Aktivitäten der IHBB sind daher ausgeschlossen. Die Handlungsfreiheit eines jeden Handwerkbetriebes bleibt unberührt.
- Die Mitglieder in der IHBB sind zugelassene Handwerksbetriebe, Sie werden durch den Inhaber oder Geschäftsführer vertreten. Daneben kann jeder Mitglied oder Unterstützer werden, sofern er sich im Rahmen von Satzung und Ehrenkodex für die Belange der Initiative einsetzt.
- Die Handwerksbetriebe in der IHBB zeichnen sich durch hohe handwerkliche Kompetenz und Qualität aus.
Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft in der IHBB wird durch die Satzung geregelt
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In die IHBB werden Handwerksbetriebe aufgenommen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bereitschaft zur Umsetzung der Ziele der IHBB
- hohe fachliche Qualifikation, die durch Referenzen nachzuweisen ist
- aktive Mitwirkung an den organisatorischen Abläufen der IHBB
- Beteiligung an umlagefähigen Kosten (entsprechend der Satzung)
- Teilnahme an regelmäßigen Treffen
- aktive Werbung für die IHBB im eigenen Kundenkreis
- Erklärung, dass keine illegale Beschäftigung im eigenen Betrieb vorliegt. Für Fördermitglieder und Unterstützer gelten grundsätzlich entsprechende Anforderungen
- Der Handwerksbetrieb, der aufgenommen werden soll, überlässt der IHBB seine Bewerbungsunterlagen, zu denen die Zulassung und der Meisterbrief gehören.
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Aus der IHBB können Mitglieder ausgeschlossen werden,
- bei schwerwiegenden oder nachhaltigem Verstoß gegen Ehrenkodex oder Satzung
- wenn sie sich nicht für die Belange der IHBB einsetzen
- wenn sie in der Öffentlichkeit Mitgliedsbetriebe, Mitglieder oder die IHBB negativ darstellen, ohne hierdurch berechtigte Interessen zu wahren.
- Alle Mitgliederaktivitäten unterstellen wir freiwillig der Kontrolle durch den Ehrenrat
Öffentlichkeitsarbeit
- Die IHBB betrachtet die öffentliche Wahrnehmung ihrer
Initiative als wichtigen Bestandteil der Zielverfolgung und macht sie im
Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit allen ihr möglichen Mitteln
bekannt.
- dazu werden Fachgruppen verantwortlich eingesetzt
- alle Medien und Kontakte genutzt
- und ausreichend Mittel bereitgestellt
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Die in der IHBB zusammengeschlossenen Mitglieder und Handwerksbetriebe verpflichten sich, auf der eigenen Website eine
- a) Verlinkung einzufügen oder
- b) komplette Unterseite in seiner Hauptnavigationsstruktur zu erstellen, welche ein umfassendes Bild über die Initiative darstellt.
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Das Briefpapier sollte einen Hinweis auf die IHBB beinhalten: z.B.
- a) Logo
- b) "Mitglied der Initiative Handwerk Berlin/Brandenburg"
- c) In Form eines Gütesiegels der IHBB
- Die entsprechenden Materialien dazu werden von der IHBB bereitgestellt
- die Firmenfahrzeuge (vorrangig Nutzfahrzeuge) mit Aufklebern der IHBB zu versehen. (bestimmte betriebsinterne Einschränkungen werden berücksichtigt)
- Die in der IHBB zusammengeschlossenen Handwerksbetriebe und Mitglieder werben in ihrem Kundenkreis bzw. persönlichen Umfeld für die gesamte Initiative und die darin zusammengeschlossenen Betriebe.
- Das Motto: "Jeder trägt den Gedanken der IHBB nach außen" ist Ehrensache.
Kommunikation
- Schaffung eines Rückkanales aus den Firmen der Mitglieder einmal im Quartal sollte jedes Mitglied aktuelle News aus dem eigenen Unternehmen zu relevanten Themen der IHBB bereitstellen. Diese Informationen werden elektronisch ausgetauscht.
- Jedes Mitglied stellt einen Ansprechpartner (muss nicht der Chef sein) für das Thema der IHBB, der auf Anfrage kurzfristig Informationen liefern kann und mit dem man verbindlich Termine und weitere Handlungsbedarfe besprechen kann.
- Eine Liste mit den wichtigsten Ansprechpartnern wird über den internen Bereich auf dem Portal der IHBB zur Verfügung gestellt.
- Eine Liste von Mitgliedern, die als Ansprechpartner und Experten zu Themenschwerpunkten wie Ausbildung, Handwerkspolitik, Demographie – Leistung durch Erfahrung, Recht, Soziales usw. zur Verfügung stehen, wird über den internen Bereich auf dem Portal der IHBB veröffentlicht.
Finanzen
- Die pünktliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist eine elementare Grundvoraussetzung für den Erfolg der IHBB. Die Mitgliederbeiträge werden gemäß Satzung erhoben und nach Beschluss zum gültigen Budgetplan nur für den allgemeinen Aufwand der Initiative verwendet.
- Gewinnabsichten bestehen nicht!
